Täglich erreichen uns neue Informationen rund um Corona.

Auch wir möchten natürlich dazu beitragen, dass die Weiterverbreitung des Virus‘ verringert wird und haben dazu folgende Regeln festgelegt:

  1. Bei der Bewegung der Pferde auf der Vereinsanlage sind sämtliche direkten Kontakte zu anderen Reitern und Personen zu vermeiden sowie ein Abstand von mehreren Metern einzuhalten.
  2. Die Anzahl von 6 Pferden pro Bewegungsfläche (20m x 60m Fläche) wird fachlich und hygienisch als vertretbar, aber als Obergrenze gesehen.
  3. Die Bundesregierung hat am 16. März die Schließung aller Sportanlagen angeordnet. Damit müssen Reitunterricht, Schulbetrieb und Zusammenkünfte aller Art in allen Pferdesportanlagen eingestellt werden. Daher ist jede Art von Unterricht einzustellen und untersagt. Bitte gebt dies an eure Reitlehrer und Trainer weiter.
  4. Die Anlage dient nur noch der reinen Bewegungsmöglichkeit für Pferde. Wir alle stehen vor absolut berechtigten, aber scharfen und einschneidenden Vorgaben der Behörden und sind aufgefordert, dem Rechnung zu tragen. Vereine und Betriebe müssen dabei Maßnahmen ergreifen, die gleichzeitig die Gesundheit der Menschen UND der Pferde unter den Tierschutzvorgaben sicherstellen. Dazu gehören die Versorgung und Bewegung der Pferde sowie die Tiergesundheit – stets unter der Maßgabe, dass bestimmte Hygiene-Regeln eingehalten werden, um das Virus nicht noch weiter zu verbreiten.

Weitere Informationen findet ihr – gültig für NRW – auch immer unter pferdesportwestfalen.de

Bleibt gesund und freundliche Grüße

Euer Vorstand